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Wir brauchen Ihre Hilfe!

Bitte werden Sie Mitglied und unterstützen Sie uns, die Schule und natürlich auch Ihr/e Kind/er.

 Wir brauchen dringend helfende Hände für unsere jährlich stattfindenden Aktivitäten.

  • Spendenlauf
  • Tag der offenen Tür
  • Absolvententreffen
  • Weihnachtskonzert des Schulchores
  • Auszeichnungsveranstaltung
  • und gern auch bei der Verwaltung/Kassenprüfung

Durch die Beiträge und Spenden unserer Mitglieder konnten wir einige Projekte finanzieren, so unter anderem

  • die Bibliothek, welche im Jahr 2008 wieder ins Leben gerufen wurde
  • offene Ganztagsangebote seit 2009 bis 2016
  • Kunstetage im Schulhaus (Galerieleisten)
  • 35 Funkuhren für Unterrichtsräume
  • Fahrtkosten für die Chorlager, Trikotsatz für die Schulmannschaft, Fahrtkosten zu Sportwettkämpfen, Prämierung sportlicher Leistungen, Auszeichnung von Abiturienten, Hoffest)
  • Zuschuss zum Schüleraustausch

Käuflich erwerben können Sie bei uns Leibniz-T-Shirts und Leibnizbücher. Sprechen Sie uns einfach an!

Zusammenarbeit mit Schulleitung, dem Schüler- und Elternrat. Teilnahme eines Vorstandsmitgliedes
an den monatlich stattfindenden Elternratssitzungen.

Schauen Sie doch ganz einfach Mal bei einer unseren nächsten Vorstandssitzungen vorbei!

Förderung beantragen!

Hinweise zum Förderantrag

  1. Die Vergabe von Fördermitteln richtet sich nach den vorhandenen Mitteln des Vereins und nach dem konkreten Bedarf der Unterstützungsleistungen. Sollten keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen, werden die materiellen und finanziellen Mittel zweckgebunden eingeworben. Der Bedarf muss deshalb dem Verein signalisiert werden und ein schriftlicher Förderantrag gestellt. Werden.
    Unterstützt werden vorrangig Förderanträge, die im Endeffekt den Schülern/innen der Leibnizschule dienen, und wofür keine oder nur teilweise Mittel zur Verfügung stehen.
    Anträge für Reparaturen jeglicher Art werden nicht genehmigt!
    Bitte beachten Sie bei Antragsstellung den § 2 der Satzung vom 08. Juni 2015.
  2. Die Förderanträge werden durch den Vorstand bzw. nach den festlegten Regelungen in der Geschäftsordnung des Vereins entschieden. Der Förderantrag muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
    Auszug aus der Satzung 3 2 Abs. 3
    „Die vom Vorstand genehmigten Förderanträge haben eine Gültigkeit von 3 Monaten, erfolgt der Abruf der genehmigten Mittel nicht in dieser Zeit, stehen diese wieder zur Verteilung zur Verfügung. Bei noch bestehendem Bedarf auf finanzielle Unterstützung muss ein neuer Förderantrag gestellt werden“
  3. Die/der Antragsteller ist für die Mittelverwendung (Bestellung, Kauf, Lieferung, Reklamation etc.) selbst verantwortlich.
  4. Bei den Zahlungsmodalitäten ist Folgendes zu beachten:
    bei hundertprozentiger Förderung:
    • Die Originalrechnung ist an den Förderverein zu adressieren und wird direkt beglichen
    • bei Barzahlungen:
      • Auslage der/des Antragstellers ist dem Förderverein die Originalquittung vorzulegen und ein formloses Schreiben beizufügen, aus dem hervorgeht, wofür die Mittel ausgelegt wurden
    • bei Teilförderung:
      • Eine Teilrechnung ist an den Förderverein zu adressieren und wird von diesem direkt beglichen oder die Gesamtrechnung wird vom Antragsteller ausgelegt. In diesem Fall ist eine Kopie der Rechnung vorzulegen, bei Barzahlung ist ebenfalls eine Kopie der Quittung vorzulegen sowie in beiden Fällen ein formloses Schreiben über die Mittelverwendung

Generell erfolgen alle Auszahlungen bargeldlos!!!!

Bitte nutzen Sie dieses Formular um eine Förderung  zu beantragen.

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